AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen dem Auftraggeber/Auftraggeberin (Auftraggeber/Auftraggeberin = der Einfachheit halber wird nachfolgend nur die männliche Form „Klient“ verwendet)
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und
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dem Coach/Coachin (der Einfachheit halber wird nachfolgend nur die männliche Form „Coach“ verwendet):
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Nicole Heinecke (von Nicole Heinecke Coaching)
Drögenhorst 3
21244 Buchholz in der Nordheide
Coaching ist eine individuelle prozessbetonte Beratungsform zur Unterstützung, Förderung und Entwicklung von Einzelpersonen. Coaching ist immer ein freiwilliger Prozess, der auch von Seiten des Klienten aktiv und selbstverantwortlich unterstützt werden muss.
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Das Ziel der gemeinsamen Arbeit zwischen Klient und Coach ist eine Verbesserung der Handlungsfähigkeit durch die Förderung von Selbst-Reflexion und Wahrnehmung, Bewusstsein, Wertgefühl und Verantwortung des Klienten.
Entscheiden und Handeln müssen die Klienten in ihren beruflichen und privaten Lebenszusammenhängen selbst! Ein Coach kann lediglich dabei helfen, Entscheidungen und Handlungen der Klienten im Nachhinein oder im Voraus zu reflektieren oder in Coaching-Situationen zu „erproben“. Coaching ist keine Psychotherapie – also keine Behandlung psychischer Leiden und Störungen – und kann Psychotherapie nicht ersetzen!
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§ 1 Gegenstand der Dienstleistung
Der Klient nimmt beim Coach die Dienstleistung „Coaching in mehreren Coaching-Sitzungen“ in Anspruch.
Die Anzahl der Sitzungen kann einvernehmlich im Prozess reduziert oder erhöht und der Zeitraum kann im Einvernehmen flexibel geändert werden.
§ 2 Ort des Coachings
Das Coaching kann stattfinden:
Online per Videokonferenz (mit Bild) oder persönlich an einem Ort (drinnen oder draußen), der zu vereinbaren ist.
§ 3 Rechte und Pflichten des Coaches
1. Offenheit: Der Coach legt auf Nachfrage die verwendeten Verfahren und Methoden offen und erklärt auch auf Nachfrage ihren erstrebten Nutzen und mögliche Risiken.
2. Verschwiegenheit: Der Coach wahrt striktes Stillschweigen über persönliche, intime oder vertrauliche Details des Klienten aus den Coaching-Sitzungen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein strafrechtliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht besteht.
3. Neutralität: Der Coach wahrt in seiner Arbeit die Interessen des Klienten. Er beeinflusst den Klienten nicht zugunsten eigener persönlicher, politischer, religiöser oder anderer Anschauungen.
§ 4 Rechte und Pflichten des Klienten
1. Der Klient ist vor, während und nach dem gesamten Coaching-Prozess für seine Gesundheit selbst verantwortlich.
2. Der Klient nimmt alle vereinbarten Coaching-Termine pünktlich und gewissenhaft wahr. Sofern der Klient verhindert ist, sagt er die Termine spätestens 48 Stunden vor Beginn des Termins per E-Mail ab. Ansonsten sind 50% des vereinbarten Honorars für den Termin trotzdem ohne Abzug fällig, bei Arbeitsunfähigkeit vergleichbarer Krankheit kann der Klient auch kurzfristig – bis 2 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins – per E-Mail absagen; durch Vorlage eines ärztlichen Attests kann das Coaching dann ohne zusätzliche Kosten verschoben werden. Ohne Attest werden auch hier 50% des vereinbarten Honorars für den Termin trotzdem ohne Abzug fällig.
3. Der Klient beteiligt sich aktiv und engagiert am Coaching-Prozess. Der Coach kann nur Veränderungsanregungen und Reflexionsanregungen geben. Dem Klienten ist bewusst, dass er (der Klient) diese Anregungen aktiv und in geeigneter Weise umsetzen muss, damit das Coaching erfolgreich sein kann.
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§ 5 Honorar und Rechnungsstellung
Das Honorar für das jeweilige Coaching-Paket sowie für jede weitere zusätzlich gebuchte Coaching-Sitzung wird auf Anfrage mitgeteilt.
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Jegliche Kosten für Outdoor-Aktivitäten zur Unterstützung des Coaching-Prozesses werden – je nach Bedarf und Absprache – in voller Summe vom Klienten übernommen.
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Bei allen Preisen handelt es sich um Netto- gleich Brutto-Preise.
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Eine Coaching-Sitzung des Coaching-Pakets – auch jede weitere Sitzung – umfasst 90 Minuten.
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Das Honorar wird mit Vertragsschluss fällig. Es ist also vollständig im Voraus – spätestens durch Barzahlung im ersten Termin – zu entrichten.
Das Honorar für jede zusätzliche Sitzung ist zu Beginn der jeweiligen Sitzung fällig.
Sollte das Coaching vor Ende der 5. Sitzungen beendet werden, ist der Coach verpflichtet, das Honorar für die nicht durchgeführten Sitzungen pro rata zurückzuerstatten. Sollten bereits 5 Coaching-Sitzungen oder mehr absolviert worden sein, steht dem Coach der Gesamtbetrag des Coaching-Pakets zu, muss also keine pro rata Rückerstattung erfolgen. Die Vergütung ist auch fällig, sofern das Coaching-Ziel – insbesondere nach Auffassung des Klienten –nicht erreicht wurde.
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§6 Haftungsbegrenzung
Der Coach haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Die Höhe der Haftung ist bei Vertragsverletzungen oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung auf das vereinbarte Honorar des Gesamt-Coaching-Prozesses begrenzt.
§ 7 Vertragsdauer und Ausweitung des Geltungsbereichs
Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Coach gilt für den oben vereinbarten Zeitraum und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 5 Werktagen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Nach Ausspruch der Kündigung sind die innerhalb der folgenden 2 Werktage vereinbarten Sitzungen voll zu vergüten, sofern die Kündigung durch den Klienten erfolgt.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Gerichtsstand ist Buchholz.
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